Aktuelles.

22. März 2022

Information zur Quellensteuer.

Wechselt eine quellensteuerpflichtige Person ihren Wohnsitz auf Anfang Mai, von bspw. Basel Landschaft nach Basel Stadt, so erfolgen die Änderung des Quellensteuerkantons nicht auf den 01.05. sondern erst auf den 01.06. Diese Regelung gilt für quellensteuerpflichtige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie mit Wohnsitz im Ausland, welche eine Wochenaufenthaltsadresse in der Schweiz aufweisen.

Quellensteuerpflichtige Personen, die ihren Arbeitsort bzw. Arbeitskanton wechseln und ihren Wohnsitz im Ausland haben oder täglich heimkehren, sind von dieser Regelung nicht betroffen. In diesem Fall ändert sich der Quellensteuerkanton mit sofortiger Wirkung.

Wechselt eine quellensteuerpflichtige Person ihren Wohnsitz auf Anfang Mai, von bspw. Basel Landschaft nach Basel Stadt, so erfolgen die Änderung des Quellensteuerkantons auf den 01.05.

Weiterführenden Informationen können Sie unter Quellensteuer Kreisschreiben 45 (siehe Kapitel 8) und ELM 5.0 Richtlinien Quellensteuer,(siehe Kapitel 9.4.2) abrufen.

Änderungen der Quellensteuer mit Hotfix vom 15.03.2022 gelöst.

Diese Webseite verwendet Cookies: Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste.
Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Mehr erfahren
Datenschutz akzeptieren